Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung beginnen möchten und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine ärztliche Beratung und Untersuchung vorgeschrieben.
Ziel der Untersuchung ist es, eine mögliche Belastung der Gesundheit durch die Berufstätigkeit zu erkennen und zu vermeiden.
Dies geschieht mittels ausführlicher Anamnese und gründlicher körperlicher Untersuchung. Es erfolgt danach die Beratung über die individuellen Risiken im beabsichtigten Beruf.
Liegt z.B. der Risikofaktor „Stabwirbelsäule“ vor, so wird bei handwerklichen Berufen mit Tragen und Heben von Lasten die Bandscheibengefährdung erörtert.